Motoren
Schlepper bzw. Verbrennungsmotoren
Das Abstellen von Zugmaschinen, Schleppern und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen ist in Scheunen, Scheunendurchfahrten und Räumen mit brennbaren Stoffen verboten. Das Ein- und Ausschleppen von z.B. Getreidewagen ist erlaubt, wenn die Fahrbahn von brennbaren Stoffen gesäubert worden ist und ein ABC-Löscher zur Verfügung steht. Das Abstellen ist in vorschriftsmäßigen Räumen erlaubt.
Generell muss beachtet werden, dass Auspuffrohre von Rückständen freigehalten werden sollen, um den Funkenschlag, der durch die angesetzte Ölkohle entsteht, zu verhindern. Weiter müssen Auspuffanlagen einen Mindestabstand von 3 m zu brennbaren Materialien einhalten.
Eine weitere Quelle ist die Arbeit mit Schweiß-, Schleif-, Löt-, und Trennschleifgeräten.
Grundsätzlich gilt, dass in brandgefährdeten Räumen nur funkenfrei gearbeitet werden darf.
Bei Flexarbeiten muss
Beachten sie:
Außerdem ist vorsätzliche Brandstiftung eine große Gefahr. Hier sind einige Tipps, wie sie ihr entgegenwirken können:
Eine Brandstiftung kann aber leider auch von Kinder verursacht werden. Sie rufen oft nach heimlichen zündeln aus Angst vor Strafe nicht nach Erwachsenen, was die Sache natürlich noch verschlimmert. Deshalb müssen Eltern das Zündeln verhindern, indem sie...
Zündwaren an einen kindersicheren Ort wegsperren.
Denken sie immer daran, im Notfall 112 wählen.
last update: 14.04.01 12:11:02 (MEZ) - Mitteleurop. Sommerzeit
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